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Stichwahl | bpb.de

Stichwahl

S. bezeichnet den entscheidenden, letzten Wahlgang nach dem Mehrheitswahlrecht, wenn die Kandidaten oder Kandidatinnen in den vorangegangenen Wahlgängen nicht die erforderliche (qualifizierte) Interner Link: Mehrheit erreicht haben. So ist z. B. für einen Sitz in der französischen Interner Link: Nationalversammlung (Interner Link: Assemblée nationale) im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erforderlich; wird diese nicht erreicht, treten bei der S. im zweiten Wahlgang nur noch die beiden erfolgreichsten Bewerber gegeneinander an.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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