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AR/VR: Möglichkeiten und Grenzen ihrer Anwendung in der außerschulischen historisch-politischen Bildung

Jens-Christian Wagner

/ 4 Minuten zu lesen

Sollten Bildungseinrichtungen historische Inhalte digital visualisieren? Und wie stehts mit der Quellentreue? Unser Gastautor Jens-Christian Wagner zeigt verschiedene Perspektiven zur Verwendung von Virtual und Augmented Reality in der historisch-politischen Bildung auf.

Die Gedenkstätte Bergen-Belsen integriert auch digitale Elemente in ihre Rundgänge. (© Gedenkstätte Bergen-Belsen, Foto: Sytse Wierenga)

Digitales Lernen mit erweiterten Realitäten hat längst in die historisch-politische Bildung von Museen und Gedenkstätten Einzug gehalten. Vielfach wird Augmented Reality (AR) verwendet, um nicht zugängliche oder nicht mehr vorhandene Bauten zu visualisieren. Virtual-Reality-Anwendungen (VR) gehen noch weiter: Sie sollen den Nutzenden die Möglichkeit bieten, sich virtuell in historische Situationen hineinzubegeben und diese emotional nachzuempfinden.

Die Technik ist mittlerweile so weit entwickelt, dass die virtuelle Umgebung vom Nutzenden als real empfunden werden kann. Statt im angestaubten Geschichtsbuch zu blättern, können die Anwenderinnen und Anwender in die Geschichte eintauchen und historische Ereignisse nach- und miterleben. Das kann Interesse für Themen wecken, die vielen als langweilig oder irrelevant erscheinen mögen. Im Gegensatz zum linear konzipierten Geschichtsbuch können die Nutzenden selbst entscheiden, in welche Richtung sie weiter vorstoßen. Durch Interaktion und Immersion kann Geschichte zum Erlebnis werden.

Technisch ist fast alles möglich. Aber ist es auch sinnvoll? Zweifel sind angebracht. Je höher der Grad der Immersion, desto größer ist die Gefahr, dass das Überwältigungsverbot gebrochen wird – ein im Interner Link: Beutelsbacher Konsens für die politische Bildung festgeschriebener Grundsatz. Ganz besonders gilt das für die Gedenkstätten an den Tatorten nationalsozialistischer Verbrechen, etwa KZ-Gedenkstätten. Ehemalige KZ-Bauten sind nicht nur Relikte, sondern auch Beweismittel – nicht zuletzt gegenüber der Holocaustleugnung. Wenn diese Beweismittel nachgebildet werden, egal ob analog oder digital, dann wird nicht nur eine vermeintliche Authentizität vorgetäuscht, sondern Geschichte kann potenziell verfälscht werden: Insbesondere dann, wenn ein imaginiertes Bild der Vergangenheit präsentiert wird, das weder mit historischen Erkenntnissen noch mit der Erfahrungswelt der Opfer deckungsgleich ist.

Darüber hinaus sollten dem Mit- und Einfühlen deutliche Grenzen gesetzt werden: etwa gegenüber den Schicksalen und Erfahrungen von Menschen, die während der NS-Zeit ausgegrenzt, verfolgt oder ermordet wurden. Grausame Verbrechen und Ereignisse, etwa den Gang zur Hinrichtung, virtuell nacherlebbar zu machen verbietet sich schon aus ethischen Gründen. Aber auch der virtuelle Besuch – beispielsweise einer Häftlingsbaracke – stößt an die Grenzen der Empathie, gerade wenn Nutzerinnen und Nutzer die Erwartung haben, eine Vorstellung davon zu bekommen, "wie es wirklich war." Alle Besucherinnen und Besucher in Gedenkstätten sollte ein Bewusstsein dafür vermittelt werden (und das ist auch Aufgabe des pädagogischen Konzepts und Personals), welche Schwierigkeiten das Nachbilden solcher Erfahrungswelten mit sich bringt, völlig unabhängig davon, ob der Zugang analog oder digital erfolgt.

Gleichwohl können AR- und VR-Anwendungen in der historisch-politischen Bildung nutzbringend eingesetzt werden, und zwar immer dann, wenn sie einen interaktiven Zugang zu den historischen Quellen bieten und damit die Stärkung des Geschichtsbewusstseins und -urteilsvermögens fördern. Die Gedenkstätte Bergen-Belsen etwa bietet mittels einer ortsreferenzierten AR-Anwendung auf Tablets die Möglichkeit, durch das ehemalige Lagergelände zu gehen und sich die nicht mehr vorhandenen Lagerbauten in einer digitalen Rekonstruktion zu vergegenwärtigen. Verknüpft sind damit zahlreiche historische Quellen: Häftlingsberichte, Fotos, schriftliche Dokumente. Sie sollen das forschende Lernen unterstützen. Die digitale Rekonstruktion ist bewusst abstrakt gehalten, um keine Authentizität zu suggerieren und zugleich die Imaginationsfähigkeit der Nutzenden anzuregen.
 Ähnliches wird in der neuen Dauerausstellung der Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel geboten. Hier haben Besuchende per AR auf Tablets die Möglichkeit, die schwer zugängliche ehemalige NS-Hinrichtungsstätte zu besuchen und dort zusätzliche historische Informationen abzurufen. Ganz bewusst zeigt die AR-Anwendung die Bauten in ihrer heutigen Gestaltung und simuliert gar nicht erst vermeintliche Authentizität. Die Nutzerinnen und Nutzer können sich digital den gegenwärtigen Gedenkraum ansehen und nicht etwa den historischen Hinrichtungsraum.

Sowohl in Bergen-Belsen als auch in Wolfenbüttel handelt es sich um Anwendungen, die nicht mehr Existentes bzw. Zerstörtes oder nicht Zugängliches sichtbar machen und mit zusätzlichen Informationen anreichern. Problematisch wird es demgegenüber dort, wo Anwendungen darauf abzielen, emotional zu überwältigen. Die Berliner Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen beispielsweise bot vor wenigen Jahren Besuchenden die Möglichkeit, sich über einen 360-Grad-Film virtuell in die Rolle eines Gefangenen zu begeben, einschließlich Verhör, Erniedrigung und Eingeschlossensein in der Zelle. Diese Anwendung wurde wegen der Gefahr der Überwältigung gestoppt.

Wenn AR- und VR-Anwendungen suggerieren, historische Realität abzubilden, fehlt eine Grundvoraussetzung für einen quellenkritischen und glaubwürdigen Geschichtszugang. Wird der konstruktive Charakter der Präsentation von Geschichte jedoch offen betont, können sie durchaus innovative Zugänge zum historischen Lernen an historischen Orten bieten – auch im Sinne einer handlungs- und akteursorientierten Geschichtsdidaktik. Sie müssen aber die Multiperspektivität wahren und Einzelschicksale in einen historischen Kontext einbetten, dürfen keine Täterperspektiven reproduzieren und sollten genügend Raum für Austausch und Reflexion schaffen. Vor allem aber sollten sie deutlich zwischen fiktionalen oder rekonstruierten Elementen und historischen Quellen unterscheiden.

Prof. Dr. Jens-Christian Wagner ist Historiker und Romanist. Er leitet die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora und ist Inhaber des Lehrstuhls für Geschichte in Medien und Öffentlichkeit an der Universität Jena.