[franz.] K. ist ein Sammelbegriff für die Interner Link: Regierung eines Interner Link: Staates; das K. kann a) aus dem Regierungschef, den Ministern und Ministerinnen (Interner Link: Minister/Ministerin) sowie den politischen Beamten und Beamtinnen (Interner Link: Beamte) mit K.-Rang oder b) nur aus dem Regierungschef und einer bestimmten Anzahl (wichtiger) K.-Mitglieder bestehen (K.-Regierung, z. B. in GBR).
Zur Lösung besonderer Fragen werden gelegentlich K.-Ausschüsse gebildet.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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