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Sozialwahlen | bpb.de

Sozialwahlen

S. bezeichnet in DEU die alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zu den Organen der Interner Link: Selbstverwaltung der gesetzlichen Sozialversicherungsträger (z. B. die Krankenkassen, die Berufsgenossenschaften, die gesetzlichen Rentenversicherungen).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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