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1994: Brandanschlag auf die Synagoge in Lübeck | Hintergrund aktuell | bpb.de

1994: Brandanschlag auf die Synagoge in Lübeck

Redaktion

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Am 25. März 1994 wurde die Synagoge in Lübeck von vier jungen Attentätern in Brand gesetzt. Es war der erste Anschlag auf ein jüdisches Gotteshaus in Deutschland seit dem Ende der NS-Diktatur.

Am Morgen nach dem Brandanschlag versammelten sich Menschen vor der Synagoge in Lübeck und legten Blumen nieder. Der abgebrannte Seiteneingang ist auf dem Foto nicht zu sehen (© picture-alliance/dpa)

Der Brandanschlag auf die Synagoge in Lübeck am 25. März 1994 reiht sich zeitlich in eine Reihe rassistischer und antisemitischer Angriffe in den 1990er Jahren ein. Doch bereits lange davor gab es antisemitische Gewalttaten. Zum Schutz vor Angriffen müssen Synagogen und jüdische Einrichtungen inzwischen aufwändig geschützt werden.

Brandanschlag auf die Lübecker Synagoge

In der Nacht vom 24. auf den 25. März 1994, einen Tag vor Beginn des jüdischen Pessach-Festes, verübten mehrere Männer einen Brandanschlag auf die Lübecker Synagoge. Gegen zwei Uhr in der Nacht setzten sie mit Brandsätzen einen Vorraum der Synagoge in Brand, der Raum brannte vollständig aus.

Ein Zeuge alarmierte die Feuerwehr, die schnell eintraf und die Flammen innerhalb kurzer Zeit löschte. Die über der Synagoge gelegenen Wohnungen wurden ebenso wie der Großteil des Gotteshauses dadurch nicht beschädigt. Die fünf Bewohner konnten sich ins Freie retten und blieben unverletzt. Den Sachschaden bezifferten die Behörden auf rund 160.000 DM (mehr als 80.000 Euro).

Am Tag nach dem Brandanschlag untersuchten Beamte der Spurensicherung die Schäden an der Synagoge in Lübeck.

Das Entsetzen über die Tat war in der Lübecker Bevölkerung und auch bundesweit groß, international berichteten Medien über den Anschlag. Am Tag darauf demonstrierten in der Stadt mehrere Tausend Menschen gegen Rassismus und Antisemitismus, auch deutschlandweit gab es Kundgebungen.

Prozess und Verurteilung

Die Interner Link: Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen. Rund einen Monat nach dem Anschlag nahm die Polizei vier Lübecker im Alter von 19 bis 24 Jahren fest. Ob die vier in direktem Kontakt zu rechtsextremen Organisationen standen, ist nicht vollständig geklärt. Mindestens einer der Männer hatte Informationsmaterial der rechtsextremen Partei Interner Link: Deutsche Volksunion (DVU) bezogen.

Das zuständige Oberlandesgericht Schleswig verurteilte die vier Täter im April 1995 nach rund einjähriger Verhandlung zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und viereinhalb Jahren wegen Brandstiftung und Beihilfe zur Brandstiftung. Die Richter kamen zu der Überzeugung, dass der „antisemitische Charakter der Gewalttat“ eindeutig gewesen sei. Nicht nachgewiesen werden konnte, ob die Täter von den Wohnungen über der Synagoge wussten. Aus diesem Grund folgte das Gericht nicht dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die Täter wegen versuchten Mordes zu verurteilen.

Antisemitismus und Rassismus in den 1990ern

Der Brandanschlag auf die Synagoge war der Beginn einer Reihe antisemitischer und rechtsradikaler Angriffe in Lübeck. Bereits ein Jahr später, am 8. Mai 1995, zündeten Unbekannte einen angrenzenden Schuppen der Synagoge an. Der Brandanschlag wurde nicht aufgeklärt. Höhepunkt der Gewalt war der Brand einer Asylunterkunft am 18. Januar 1996, bei dem zehn Geflüchtete starben. Wer den Brand legte, wurde nicht aufgeklärt. Zwischenzeitlich waren Angehörige der rechtsextremen Szene festgenommen und wieder freigelassen worden. Einer der Bewohner stand vor Gericht, wurde jedoch freigesprochen.

Die Anschläge in Lübeck gliedern sich in dasInterner Link: gesellschaftliche Klima in der Bundesrepublik in den 1990er Jahren ein. Rechtsextreme Parteien wie die Deutsche Volksunion und die Interner Link: Republikaner hatten Anfang der 1990er Jahre einen Höchststand an Mitgliedern und erzielten ihre höchsten Wahlergebnisse. 1992 zog die Deutsche Volksunion mit 6,3 Prozent in Schleswig-Holstein in den Landtag ein. Die rechtsextreme Partei Die Republikaner erreichte bei der Europawahl 1989 und bei Landtagswahlen in Berlin und Baden-Württemberg Ergebnisse über sieben Prozent. Der damalige Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Ignatz Bubis, nannte nach dem Anschlag von Lübeck 1994 die DVU und die Republikaner die „geistigen Brandstifter“ der Tat.

Das Ausmaß an rassistischer Gewalt in dieser Zeit zeigte sich bei den tödlichen Brandanschlägen in Interner Link: Mölln (November 1992) und Interner Link: Solingen (Mai 1993) sowie den Angriffen auf Asylsuchende und ehemalige Vertragsarbeiter in Interner Link: Hoyerswerda (September 1991) und Interner Link: Rostock-Lichtenhagen (August 1992).

Kontinuierlich antisemitische Gewalttaten seit 1945

Der Anschlag am 25. März 1994 auf die Lübecker Synagoge war zwar der erste Brandanschlag auf eine Synagoge seit der Zeit des Nationalsozialismus, Interner Link: antisemitische Angriffe und Morde gab es jedoch kontinuierlich seit 1945.

Hierzu gehören unter anderem der versuchte Brandanschlag auf das Haus der jüdischen Gemeinde in Berlin am 9. November 1969 und der Brandanschlag auf ein jüdisches Gemeindezentrum in München im Februar 1970 mit sieben Todesopfern, der bis heute nicht aufgeklärt ist. Außerdem der Mord an dem jüdischen Rabbiner und Verleger Shlomo Lewin und seiner Lebensgefährtin Frida Poeschke im Dezember 1980 in Erlangen sowie der Mord an Blanka Zmigrod im Februar 1992 in Frankfurt/Main. Die Täter dieser Gewalttaten kamen sowohl aus dem rechts- wie auch dem linksextremen Spektrum. In den 1970er Jahren erlebte die Bundesrepublik zudem antisemitische Angriffe durch palästinensische Gruppierungen. Dazu zählt insbesondere dieInterner Link: Geiselnahme bei den Olympischen Spielen 1972 in München.

Auch nach dem Anschlag auf die Synagoge in Lübeck 1994 folgten weitere Anschläge auf Synagogen und antisemitische Gewalttaten. Dazu gehören Brandanschläge auf die Synagogen in Erfurt, Düsseldorf, Essen und die Synagoge am Fraenkelufer in Berlin. Am Interner Link: 9. Oktober 2019 versuchte ein bewaffneter Rechtsextremist in die voll besetzte Synagoge in Halle einzudringen. Als ihm das nicht gelang, erschoss er zwei Passanten.

Seit dem Interner Link: Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und dem folgenden Gazakrieg ist die Zahl antisemitischer Straftaten auch in Deutschland deutlich angestiegen. Ziel sind unter anderem Synagogen und jüdische Einrichtungen. Am 18. Oktober 2023 wurde die Synagoge in der Brunnenstraße in Berlin mit Brandsätzen beworfen, die anwesenden Polizisten konnten das Feuer vor dem Gebäude umgehend löschen.

Schutz von Synagogen und jüdischen Einrichtungen

Die Synagoge in Lübeck wird heute unter anderem durch Metallstangen vor Angriffen geschützt.

Zum Schutz vor antisemitischen Angriffen müssen Synagogen und jüdische Einrichtungen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, dazu gehören Kameraüberwachung, Einlassschleusen, Poller und Sicherheitsdienste. Viele jüdische Einrichtungen werden von der Polizei überwacht. Zuständig für den Schutz der Synagogen sind in Deutschland die Länder. Zum Teil mussten jedoch die Gemeinden ihre Sicherheitsmaßnahmen selbst bezahlen. Nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle haben die Bundesländer die Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen ausgeweitet. Die Bundesregierung hat im Jahr 2023 die Zahlungen an den Zentralrat der Juden für den Schutz jüdischer Einrichtungen erhöht.

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