Durch die Zuspitzung der Reformdebatte auf das Thema "Altersarmut" kann der Eindruck entstehen, dass es bei der Ausgestaltung der öffentlichen Alterssicherung ausschließlich darauf ankommt, dass die Rente die Grundsicherungsschwelle übersteigt − selbst wenn dies nur wenige Euro wären. Weitgehend unstrittig war aber bislang, dass die Aufgabe der sozialen Absicherung im Alter umfassender ist und dass die Armutsvermeidung lediglich ein Minimalziel darstellt. Die Rente soll ein Ersatz für das Erwerbseinkommen sein: Nach Aufgabe der Berufstätigkeit soll der im Laufe des Erwerbslebens erarbeitete und erreichte Lebensstandard weitgehend beibehalten werden können, um einen tiefen Einkommensabsturz nach dem Altersübergang zu verhindern. Es geht um Einkommenskontinuität im Lebensverlauf und um die Möglichkeit einer verlässlichen Lebensplanung auch und gerade für die sog. Mittelschicht der Gesellschaft, die zwar nicht vor der Gefahr steht, im Alter unmittelbar in Armut zu geraten, die aber befürchtet bzw. befürchten muss, infolge unzureichender Leistungen der Alterssicherung den gewohnten Lebensstandard und Lebensstil radikal einschränken zu müssen.
Die Fragen stellen sich ganz konkret: Lassen sich die steigenden Mieten einschließlich der Nebenkosten weiter tragen? Ist es möglich, auch weiterhin einen Urlaub zu machen? Können erforderliche Ersatzanschaffungen für größere Haushaltsgeräte oder Wohnungsrenovierungen finanziert werden? Reicht das Einkommen aus, um − gerade im fortgeschrittenen Alter − die wachsenden Ausgaben für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung bestreiten zu können?
Diese und andere Fragen nach der Lebensstandardsicherung stellen sich nicht nur zum Zeitpunkt des Übergangs vom Arbeitsleben in den Rentenbezug, sondern im Verlauf der gesamten Altersphase, die bis zu drei Jahrzehnte andauern kann. Entscheidend ist also neben der Einkommenshöhe im Rentenzugang vor allem die laufende Anpassung der Alterseinkommen, um deren preisbedingte Wertminderung zu vermeiden und die Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung zu ermöglichen.
Das Ziel der Lebensstandardsicherung zählte seit 1957 (Einführung der lohndynamischen Altersrente) zur traditionellen Aufgabe der Gesetzlichen Rentenversicherung − dies allerdings unter einschränkenden Bedingungen: Abgesichert werden soll die relative Einkommensposition im Durchschnitt des gesamten Versicherungsverlaufs und nicht das letzte Einkommen. Vorausgesetzt wird weiterhin ein langes, sog. "erfülltes" Versicherungsleben. Und schließlich: Das Sicherungsniveau liegt keinesfalls bei 100 Prozent, sondern es kommt zu einer nicht abgedeckten Lücke, die entweder verkraftet werden muss oder durch die ergänzende private und betriebliche Vorsorge auszugleichen ist. So lag das Nettorentenniveau im Schnitt der 1980er und 1990er Jahre bei knapp 70 Prozent (mit einer Schwankungsbreite zwischen 72 % und 66,9 %)
Durch die Rentenreformen seit 2001 und das systematische Absenken des Rentenniveaus ist dieses − bereits eng definierte − Ziel aufgegeben worden. Eine Lebensstandardsicherung unter den genannten Bedingungen setzt seitdem zwingend zusätzliche Leistungen aus der privaten und/oder betrieblichen Vorsorge voraus. Das Nettorentenniveau vor Steuern liegt im Jahr 2016 bei 48,0 Prozent (gegenüber 52,9 % im Jahr 2000)
Entscheidend ist nun, ob und inwieweit das Ziel der Lebensstandardsicherung durch den Ausbau der zweiten und dritten Säule der Alterssicherung erreicht wird bzw. erreicht werden kann. Grundlegende Voraussetzung dafür ist zunächst, dass alle Versicherten tatsächlich betrieblich und/oder privat ausreichend, frühzeitig und zugleich dauerhaft vorsorgen. Die empirischen Informationen dazu sind zwar spärlich, die wenigen vorliegenden empirischen Befunde lassen jedoch erkennen, dass dazu nur ein Teil der Beschäftigten in der Lage oder bereit ist, und zwar vorrangig jene, die sich im obersten Arbeitsmarkt- und Einkommenssegment verorten lassen (vgl.
Aber selbst dann, wenn man eine flächendeckende zusätzliche Absicherung unterstellen würde, zeigen die Modellberechnungen im Rentenversicherungsbericht 2017
Jährliche Verzinsung der Riester-Rente mit 4 Prozent
durchgängiger Altersvorsorgeaufwand von 4 Prozent (volle Sparleistung und Zulage)
Verwaltungskosten 10 Prozent der Beiträge
Anpassung der Riester-Rente in der Auszahlungsphase entsprechend der GRV-Rente
Ausgewiesen im Rentenversicherungsbericht wird dabei ausschließlich das Gesamtversorgungsniveau vor Steuern im Jahr des Rentenzugangs, nicht aber für die Jahre der gesamten Rentenlaufzeit